Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Änderungen zum 1. Januar 2024

Der Wasserverband Bismark hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet. Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 ergaben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als öffentliche Stelle und alle Bürger- und Bürgerinnen. Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen personenbezogenen Daten. Dazu möchten wir umfassend informieren – Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.  2024 gibt es Anpassungen hinsichtlich der Einholung von Zustimmungen. Die Zustimmung muss klar und freiwillig erfolgen.