Stellenausschreibungen

Der Wasserverband Bismark (WVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bismark (Altmark) und nimmt für seine 3 Mitgliedsgemeinden mit ca. 6.000 Einwohnern und 15.000 Einwohnergleichwerten die Aufgaben der Schmutzwasserentsorgung wahr.

Bewerbungen

Bewerbung bitte immer schriftlich an die unten genannte Mailadresse – Details zu allen Positionen gerne vorab unter 039089-2141

Wir bieten in einem öffentlichem Unternehmen mit erfahrenen Arbeitsgruppen eine Perspektive, sowie eine leistungsgerechte Vergütung, ausreichend Einarbeitungszeit, einen sicheren Arbeitsplatz und Weiterbildungsmaßnahmen. Teamfähigkeit, Eigenverantwortung, Belastbarkeit, Flexibilität, selbstständiges Arbeiten und Organisation sind Voraussetzung.

Unser Firmensitz liegt im Dreieck der Metropolregion Hamburg, Berlin und Hannover mit hohem Kultur- und Freizeitwert.

Bewerbungen sind zu richten an:

Wasserverband Bismark
z. Hd. Geschäftsführung
Wartenberger Chausee 13
39629 Bismark (Altmark)

Tel. 039089 2141

Hinweise zur Bewerbung

Allgemeine Hinweise

Eingangsbestätigungen werden nicht ausgestellt.

Mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Reisekosten zum Vorstellungsgespräch werden ebenso nicht erstattet.

Die Einstellung erfolgt mittels einer Wahl durch die Mitglieder der Verbandsversammlung.

Bei einer Anzahl von über 2 Bewerbungen erfolgt eine Zulassung/Einladung der Bewerber (m/w/d) zur Wahl nach einem Punktesystem gemäß unserem Anforderungsprofil.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter (m/w/d).

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber (m/w/d) werden nach Maßgabe des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Wir sind um eine berufliche Förderung von Frauen bemüht, so dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragte, Frau Rählert, wenden: Telefon: 039089 2141; E-Mail: info@wv-bismark.de

Ferner weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich vom WVB im Rahmen der Bewerbung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1b EU-Datenschutz-Grundlagen-verordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG-neu).

Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 Abs. 1b DSGVO in Verbindung mit § 26 Absatz 1 BDSG-neu sowie Art. 6 Abs. 1c, Art. 9 Abs. 2b DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX.

In Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, sofern ein frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag beigefügt ist.

Dauer der Datenspeicherung

Nach einer erfolglosen Bewerbung werden alle Bewerbungsunterlagen nach 3 Monaten nach dem Versand der Ablehnung an den Bewerber/die Bewerberin vernichtet bzw. die elektronischen Daten datenschutzrechtlich gelöscht.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung auf Mitteilungspflicht, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei der für den WVB zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Landesbeauftragter für den Daten Sachsen-Anhalt, Postfach 1947, 39009 Magdeburg (https://datenschutz.sachsen.anhalt.de)).

Abschließender Hinweis

Die Bereitstellung Ihrer - nach dem Anforderungsprofil der Ausschreibung erforderlichen personenbezogenen Daten - ist für eine Einbeziehung Ihrer Bewerbung in das Bewerber-verfahren und somit für eine mögliche spätere Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich. Die Nichtbereitstellung benötigter Daten bzw. Nachweise führt zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren.